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VERPFLICHTENDE COVID19-AUFLAGEN

WIR GEBEN COVID19 KEINE CHANCE!

Come in! We are open!
 

Selbstverständlich halten wir uns an die COVID-19-Auflagen der österreichischen Bundesregierung und sind dankbar für Ihre aktive Mithilfe bei der Einhaltung dieser Auflagen.
 

Corona-Regeln gültig ab Montag, den 8. November 2021

  • Corona-Tests jeglicher Art sind nicht mehr als Eintrittsnachweise zulässig.

  • Überall dort, wo bisher die 3G-Regel galt, gilt dann die 2G-Regel (geimpft, genesen).

  • Einen 2G-Nachweis brauchen insbesondere Gäste bzw. Besucher von:

    • Beherbergungsbetrieben

    • Gastronomie und Nachtgastronomie

    • Freizeit- & Sportbetrieben

    • Kultureinrichtungen

  • Weiters gilt 2G für körpernahe Dienstleistungen und Veranstaltungen ab 25 Personen – egal, ob zugewiesene Sitzplätze oder nicht.

  • Kinder brauchen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr keinen Eintrittsnachweis. Für Minderjährige ab 12 Jahren soll es laut Tourismusministerium eine Übergangsfrist bzw. praktikable Lösung geben. 

  • Für eine Übergangsfrist von 4 Wochen gilt die Erstimpfung in Kombination mit einem gültigen PCR-Test als Eintrittsnachweis.

  • Grüner Pass: Die Impfzertifikate gelten nicht mehr 12, sondern nur noch 9 Monate ab der Vollimmunisierung. Die ursprünglich als Einmal-Immunisierung angelegte Impfung von Johnson&Johnson gilt – sofern nicht nachgeimpft wurde – nur noch bis 3. Jänner 2022.

Weitere Informationen zu Ihrem Österreich-Urlaub finden Sie hier!

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