VERPFLICHTENDE COVID19-AUFLAGEN
Come in! We are open!
Selbstverständlich halten wir uns an die COVID-19-Auflagen der österreichischen Bundesregierung und sind dankbar für Ihre aktive Mithilfe bei der Einhaltung dieser Auflagen.
Corona-Regeln gültig ab Montag, den 8. November 2021
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Corona-Tests jeglicher Art sind nicht mehr als Eintrittsnachweise zulässig.
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Überall dort, wo bisher die 3G-Regel galt, gilt dann die 2G-Regel (geimpft, genesen).
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Einen 2G-Nachweis brauchen insbesondere Gäste bzw. Besucher von:
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Beherbergungsbetrieben
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Gastronomie und Nachtgastronomie
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Freizeit- & Sportbetrieben
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Kultureinrichtungen
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Weiters gilt 2G für körpernahe Dienstleistungen und Veranstaltungen ab 25 Personen – egal, ob zugewiesene Sitzplätze oder nicht.
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Kinder brauchen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr keinen Eintrittsnachweis. Für Minderjährige ab 12 Jahren soll es laut Tourismusministerium eine Übergangsfrist bzw. praktikable Lösung geben.
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Für eine Übergangsfrist von 4 Wochen gilt die Erstimpfung in Kombination mit einem gültigen PCR-Test als Eintrittsnachweis.
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Grüner Pass: Die Impfzertifikate gelten nicht mehr 12, sondern nur noch 9 Monate ab der Vollimmunisierung. Die ursprünglich als Einmal-Immunisierung angelegte Impfung von Johnson&Johnson gilt – sofern nicht nachgeimpft wurde – nur noch bis 3. Jänner 2022.
Weitere Informationen zu Ihrem Österreich-Urlaub finden Sie hier!